Wettbewerbsverzerrung: Erkenntnisvorteil durch Mitwirkung an Erstellung der Vergabeunterlagen
Eine Vergabestelle (VS) schrieb Leistungen der Baufeldlogistik aus. Die VS beauftragte zur Vorbereitung des Vorhabens und des Vergabeverfahrens einen Projektsteuerer (P). Dieser beauftragte einen Nachunternehmer (N) mit Aufgaben der Planung der Baulogistik. N nahm später auch an der Ausschreibung teil.