Einträge von Volker Schenderlein

Kommunalrecht: Streit über die Organzuständigkeit für Reisen zur Sitzungsvorbereitung

Ein Oberbürgermeister (OB) plante zur Vorbereitung der Entscheidung über die Bewerbung zur Bundesgartenschau eine Reise für den gesamten Stadtrat. Hiermit wollte der OB gleichzeitig die Kommunikation zwischen ihm und dem Rat sowie zwischen den einzelnen Ratsmitgliedern stärken. Eine Fraktion (F) reichte für eine Stadtratssitzung einen Beschlussvorschlag zur Beschränkung der Delegation auf zehn Ratsmitglieder ein.

Individualarbeitsrecht: Kündigung in der Insolvenz

Ein Arbeitnehmer (AN) war bei einem Unternehmen (U) zur Herstellung von Stahl und Stahlerzeugnissen beschäftigt. Im März 2020 wurde für U das Insolvenzverfahren eröffnet. Vor dem Hintergrund einer geplanten Betriebsstilllegung schloss der Insolvenzverwalter (I) einen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat, welcher die Kündigung der Belegschaft vorsah.

Mindestsätze: Treuwidrigkeit der Mindestsatzabrechnung irrelevant bei Formverstoß

Ein Architektenbüro (A) wurde 2013 von einem Generalunternehmer (GU) mit Planungsleistungen für den Bau einer Flutbrücke beauftragt. Das von A unterbreitete Angebot in Höhe von 170.000 EUR nahm der GU nicht an. Stattdessen schickte er A einen Vertrag mit einem Pauschalhonorar in Höhe von 162.000 EUR. A unterzeichnete den Vertrag nicht, erbrachte jedoch trotzdem die Leistung.

Kommunalrecht: Volksbegehren der AfD gegen Impfzwang unzulässig

Im Zuge der Corona-Pandemie und der einhergehenden Debatte zu einer bundesweiten Impflicht wollte die AfD in Thüringen erreichen, dass keiner zur Impfung gezwungen wird. Sie brachte ein Volksbegehren in Umlauf, mit dem Ziel die Landesverfassung so zu ändern, dass niemand direkt oder indirekt zur Impfung gezwungen werden darf.

Bauhaftungsrecht: Keine Haftung des Tiefbauunternehmens als Verwaltungshelfer

Ein Bundesland (L) beauftragte ein Tief- und Straßenbauunternehmen (U) mit der Errichtung von Schutz- und Leitplanken entlang einer Straße. Im Wege der Vorbereitung erfolgten durch U keine weiteren Überprüfungsmaßnahmen, ob unterirdisch Versorgungsleitungen verliefen, obwohl im Vertrag auf eventuelle Leitungen hingewiesen wurde. U vertraute auf offensichtlich veraltete Pläne, die ihm L zur Verfügung gestellt hatte.

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