ThürVGH, Urteil vom 27.09.2023, Az.: VerfGH  29/22

Im Zuge der Corona-Pandemie und der einhergehenden Debatte zu einer bundesweiten Impflicht wollte die AfD in Thüringen erreichen, dass keiner zur Impfung gezwungen wird. Sie brachte ein Volksbegehren in Umlauf, mit dem Ziel die Landesverfassung so zu ändern, dass niemand direkt oder indirekt zur Impfung gezwungen werden darf. Die Landesregierung wandte sich gegen den zur Abstimmung in Umlauf gebrachten Gesetzesentwurf. Zur Begründung führte sie auf, dass in Sachen Impfung der Bund zuständig sei und nicht die Länder.

Das Volksbegehren war unzulässig. Nach Ansicht des Thüringer Verfassungsgerichtshofs enthält das Volkbegehren einen irreführenden Charakter. Unter anderem missachtete die AfD die Gesetzgebungskompetenzen. In Sachen Impfung steht das Bundesrecht über dem Landesrecht. Aus dem Volksbegehren wird dies nicht hinreichend deutlich. Stattdessen erweckte das Begehren bei den abstimmenden Bürgern in Thüringen den Eindruck, sie könnten die Durchsetzung einer bundesrechtlichen Impflicht verhindern.