Vergaberecht

Eine Vergabestelle (VS) schrieb eine Rahmenvereinbarung über Software-Leistungen für Behörden aus. Nahezu alle Bieter setzten einen bestimmten Nachunternehmer (N) ein. VS forderte die betreffenden Bieter sowie N dazu auf, darzulegen, wie sie die Einhaltung der Grundsätze des Geheimhaltungswettbewerbs sicherstellen.

Eine Vergabestelle (VS) schrieb eine Rahmenvereinbarung über Reinigungsdienstleistungen aus. Alleiniges Zuschlagskriterium war der Preis. Die Vergabeunterlagen sahen vor, dass Angebote, die nicht als auskömmlich erachtet werden, von der Vergabe zwingend auszuschließen sind. Darüber hinaus war die Nachforderung von Unterlagen ausgeschlossen.

Ein kommunales Wohnungsbauunternehmen (W) will für den Neubau eines Wohnparks Landschaftsbauarbeiten im Wert von rund 50 Millionen Euro vergeben. Das Unternehmen wird als GmbH geführt und steht zu 100 Prozent im Eigentum der Stadt (S).

Eine Vergabestelle (VS) schrieb Gebäude- und Glasreinigungsdienstleistungen aus. Neben dem Angebotspreis war Zuschlagskriterium der produktive Arbeitseinsatz in Stunden. Die Vergabeunterlagen sahen vor, dass aus allen in die Wertung mit einbezogenen Angeboten der Durchschnitts-wert (sog. Medianwert) gebildet wird. Anhand dieses Wertes werden die prozentualen Abweichungen bewertet und die Punkte stufenweise vergeben.

Eine Vergabestelle (VS) forderte den Bieter (B) mit dem preisgünstigsten Angebot auf, eine Aufgliederung der Einheitspreise vorzulegen. B sollte dazu das Formblatt 223 ausfüllen und einreichen. In dem Formblatt wird darauf hingewiesen, dass alle einzelnen Preise der Teilleistungen anzugeben sind, unabhängig davon, ob die Leistungen durch den Bieter selbst oder einen Nachunternehmer erbracht werden.

Zwei bulgarische Vergabestellen schrieben unabhängig voneinander Bauleistungen aus. Die Vergabeunterlagen sahen für die Leistungen bestimmte Ausführungsfristen vor. Wegen schlechter Wetterbedingungen und eines temporären Baustopps kam es bei beiden Aufträgen zur Überschreitung der vereinbarten Ausführungsfristen. Im Zuge dessen nahm die zuständige Förderstelle eine Berichtigung der förderfähigen Kosten vor.

Eine Vergabestelle (VS) kündigte einem Bauunternehmer (B) wegen Schlecht- und Nichtleistung außerordentlich den Vertrag über die Erbringung von Wärmedämmarbeiten. B widersprach der Kündigung. Anschließend schrieb VS die Leistungen neu aus. B gab erneut das preisgünstigste Angebot ab. VS schloss B gem. § 6e EU Abs. 6 Nr. 7 VOB/A 2019 von der Vergabe aus.

Im Rahmen der Sanierung eines Museums schrieb die Vergabestelle (VS) Projektsteuerungsleistungen im offenen Verfahren aus. VS forderte für die Eignungsfeststellung mindestens zwei Referenzen über Projektsteuerungsleistungen bei Bauvorhaben mit Baukosten von mindestens 100 Millionen Euro und einer Leistungszeit von mindestens fünf Jahren, wovon eins der Projekte ein Sanierungsprojekt sein sollte.

Ein Architektenbüro (A) wurde 2013 von einem Generalunternehmer (GU) mit Planungsleistungen für den Bau einer Flutbrücke beauftragt. Das von A unterbreitete Angebot in Höhe von 170.000 EUR nahm der GU nicht an. Stattdessen schickte er A einen Vertrag mit einem Pauschalhonorar in Höhe von 162.000 EUR. A unterzeichnete den Vertrag nicht, erbrachte jedoch trotzdem die Leistung.

Eine Vergabestelle (VS) schrieb einen Rahmenvertrag über Reinigungsdienstleistungen aus. Die Bieter sollten ein Formblatt über die Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes vorlegen. Der letztplatzierte Bieter (B4) rügte, dass die Angebote der anderen Bieter nicht nach den Mindestanforderungen kalkuliert worden wären. Es handele sich um Unterkostenangebote.