Eine Vergabestelle (VS) schrieb einen Rahmenvertrag über Reinigungsdienstleistungen aus. Die Bieter sollten ein Formblatt über die Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes vorlegen. Der letztplatzierte Bieter (B4) rügte, dass die Angebote der anderen Bieter nicht nach den Mindestanforderungen kalkuliert worden wären. Es handele sich um Unterkostenangebote.
Gern beraten wir Sie!
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Schenderlein Rechtsanwälte
Käthe-Kollwitz-Straße 5
04109 Leipzig
Mo. – Do. 8:00 – 17:30 Uhr
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(telefonische Absprachen erbeten)
ÖVM: Linien 1 und 14
Haltestelle „Gottschedstraße“
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