Ein Bauherr (B) und ein Generalunternehmer (GU) schlossen einen Bauvertrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses. Als B eine Nachtragsforderung des GU ablehnte, stellte dieser die Arbeit ein und kündigte den Bauvertrag aus wichtigem Grund. B kündigte den Vertrag ebenfalls aus wichtigem Grund, ohne die Wiederaufnahme zuvor anzuordnen oder eine Frist zu setzen.
Gern beraten wir Sie!
Gern beraten wir Sie!
Schenderlein Rechtsanwälte
Käthe-Kollwitz-Straße 5
04109 Leipzig
Mo. – Do. 8:00 – 17:30 Uhr
Fr. 8:00 – 16:00 Uhr
(telefonische Absprachen erbeten)
ÖVM: Linien 1 und 14
Haltestelle „Gottschedstraße“
(unmittelbar vor der Kanzlei)