Ein Bauunternehmer (U) schloss mit einem Bauherrn (B) 2012 unter Einbeziehung der VOB/B einen Vertrag über den Neubau eines Bürogebäudes. Nach Abschluss erschienen die Leistungen mangelfrei, bis B im Jahr 2014 feststellte, dass das Dach undicht ist. Ab dem Zeitpunkt standen die Parteien über mehrere Jahre in Kontakt.
Gern beraten wir Sie!
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Schenderlein Rechtsanwälte
Käthe-Kollwitz-Straße 5
04109 Leipzig
Mo. – Do. 8:00 – 17:30 Uhr
Fr. 8:00 – 16:00 Uhr
(telefonische Absprachen erbeten)
ÖVM: Linien 1 und 14
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