Wir beraten Sie in allen Fragen zum Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, zum Pachtrecht, Erbbaurecht und Immobilienrecht.
Zu unseren Mandanten zählen kommunale, gewerbliche und private Vermieter und Verpächter. Besonders erfolgreich ist die Zusammenarbeit mit Immobilienverwaltern und Verwaltern von Gemeinschaftseigentum der Wohnungseigentümergemeinschaften. Aber auch dem einzelnen Mieter, Pächter oder Erbbauberechtigten stehen wir mit unserem rechtlichen Rat zur Seite.