Die Erhaltung von Grund-, Oberschulen und Gymnasien ist angesichts des demographischen Wandels mehr denn je ein primäres Ziel der Kommunalpolitik. Wir beraten kommunale und private Schulträger bei der Einrichtung und Unterhaltung von Bildungseinrichtungen, insbesondere bei der Abwehr von Schließungsverfügungen. Wir sind unseren Mandanten behilflich bei der Statuierung neuer Trägerformen (z.B. Schulzweckverband), bei der Beantragung von Fördermitteln, bei der rechtlichen Organisation des Schülertransports und bei der Abwehr einschränkender Entscheidungen des Trägers der Schulnetzplanung oder der Schulaufsichtsbehörde.
Darüber hinaus stehen wir Eltern, Schülern und Studenten zur Seite, wenn die Aufnahme an der gewünschten Schule oder Hochschule versagt wurde oder wenn die Benotung einer Klausur oder ein Zeugnis rechtlich überprüft werden soll.
Der Andrang auf beliebte Studienfächer wie Humanmedizin, Zahnmedizin oder Psychologie wird immer größer, die Auswahlkriterien der ZVS und der Hochschulen (Abiturnote, Wartesemester) immer härter. Studienbewerber interessieren sich daher zunehmend für Numerus-Clausus-Verfahren bzw. Kapazitätsklagen. Wir unterstützen Studienbewerber bei ihren Bewerbungen an aussichtsreichen Hochschulen und vertreten sie in Prozessen um einen Studienplatz außerhalb der festgesetzten Kapazitäten.