Die Kindertagesstätte der Stadt (S) betreut seit 2017 die Tochter der Eltern (E). Hierfür leisteten E monatlich 213 EUR. Die Stadtverordnetenversammlung beschloss am 31.08.2021 mit Rückwirkung zum 01.08.2021 eine neue Kitasatzung mit höheren Elternbeiträgen. Mit Bescheid vom 08.02.2022 setzte S gegenüber E einen monatlichen Beitrag von 406 EUR rückwirkend ab dem 01.10.2021 auf Grundlage der neuen Satzung fest.
Gern beraten wir Sie!
Gern beraten wir Sie!
Schenderlein Rechtsanwälte
Käthe-Kollwitz-Straße 5
04109 Leipzig
Mo. – Do. 8:00 – 17:30 Uhr
Fr. 8:00 – 16:00 Uhr
(telefonische Absprachen erbeten)
ÖVM: Linien 1 und 14
Haltestelle „Gottschedstraße“
(unmittelbar vor der Kanzlei)