Städte, Gemeinden und Zweckverbände sind nach den haushaltsrechtlichen Bestimmungen verpflichtet, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Finanzmittel primär über kommunale Abgaben und Steuern zu beschaffen. Sowohl die Komplexität des Abgabenrechts als auch die Konfliktträchtigkeit machen eine fachlich qualifizierte Beratung unerlässlich, um dem Einnahmebeschaffungsgrundsatz gerecht zu werden und Abgabenausfälle zu vermeiden. Als verwaltungsrechtliche Fachanwaltskanzlei unterstützen wir die öffentliche Hand umfassend auf dem Gebiet des Kommunalabgaben- und Steuerrechts von der rechtssicheren Erhebung bis zur erfolgreichen Beitreibung.
Gern beraten wir Sie!
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Schenderlein Rechtsanwälte
Käthe-Kollwitz-Straße 5
04109 Leipzig
Mo. – Do. 8:00 – 17:30 Uhr
Fr. 8:00 – 16:00 Uhr
(telefonische Absprachen erbeten)
ÖVM: Linien 1 und 14
Haltestelle „Gottschedstraße“
(unmittelbar vor der Kanzlei)