Ein Bauunternehmer (AN) wurde von einem Auftraggeber (AG) mit der Betonierung von Wänden beauftragt. Während der Bauzeit herrschten sehr hohe Temperaturen. Aufgrund dessen teilte der AN dem Bauleiter (B) mit, dass er für eine ordnungsgemäße Durchführung der Arbeit keine Gewähr übernehmen könne.
Gern beraten wir Sie!
Gern beraten wir Sie!
Schenderlein Rechtsanwälte
Käthe-Kollwitz-Straße 5
04109 Leipzig
Mo. – Do. 8:00 – 17:30 Uhr
Fr. 8:00 – 16:00 Uhr
(telefonische Absprachen erbeten)
ÖVM: Linien 1 und 14
Haltestelle „Gottschedstraße“
(unmittelbar vor der Kanzlei)