Ein Arbeitnehmer (AN) war seit neun Jahren in einem Industrieunternehmen in der Produktion tätig. Die Kleiderordnung des Arbeitgebers (AG) schrieb das Tragen einer roten Arbeitshose vor, die vom AG zur Verfügung gestellt wurde. Eines Tages erschien AN in einer schwarzen Arbeitshose und erhielt vom AG eine Abmahnung.
Gern beraten wir Sie!
Gern beraten wir Sie!
Schenderlein Rechtsanwälte
Käthe-Kollwitz-Straße 5
04109 Leipzig
Mo. – Do. 8:00 – 17:30 Uhr
Fr. 8:00 – 16:00 Uhr
(telefonische Absprachen erbeten)
ÖVM: Linien 1 und 14
Haltestelle „Gottschedstraße“
(unmittelbar vor der Kanzlei)