SCHENDERLEIN Rechtsanwälte beraten Städte und Gemeinden, Zweckverbände und Verwaltungsgemeinschaften, Architekten- und Ingenieurbüros sowie Bauträger und Bauunternehmen vorrangig im Verwaltungsrecht (Kommunal- und Kommunalabgabenrecht, öffentliches Baurecht, öffentliches Dienstrecht) sowie im privaten Baurecht und Architektenrecht.
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