Öffentliches Baurecht: Unzulässigkeit des Neubaus einer neuen (noch größeren) Moschee
Ein türkisch-islamischer Verein (V) stellte einen Bauantrag für den Neubau einer Moschee und zwei separaten Gebetsräumen. Der Landkreis lehnte den Bauantrag ab. Nach erfolglosem Widerspruch erhob V erfolglos Klage. Das Verwaltungsgericht führte zur Begründung an, dass der Bebauungsplan ein besonderes Wohngebiet ausweist, wonach Anlagen für kirchliche Zwecke zwar grundsätzlich zulässig sind.