Die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer richtet sich nach dem sog. Bundesmodell und wird maßgeblich durch die Feststellung des Grundsteuerwerts vorbestimmt. Zwei Grundstückseigentümer wandten sich im Eilverfahren gegen zwei Grundsteuerwertbescheide.
Gern beraten wir Sie!
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Schenderlein Rechtsanwälte
Käthe-Kollwitz-Straße 5
04109 Leipzig
Mo. – Do. 8:00 – 17:30 Uhr
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(telefonische Absprachen erbeten)
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Haltestelle „Gottschedstraße“
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