Einträge von Volker Schenderlein

Wasserrecht: Öffentliche Wasserversorgung umfasst auch gewerbliche Versorgung

Ein Eigentümer (E) wandte sich mit einem Normenkontrollantrag gegen die Verordnung eines Landratsamts (L) über die Festsetzung einer Veränderungssperre nach § 86 WHG. Die Veränderungssperre diente der Sicherung der geplanten Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes für die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde (G). E hielt die Veränderungssperre für rechtswidrig, da die Ausdehnung lediglich dem Wasserbedarf eines einzelnen privatwirtschaftlichen Unternehmens dienen sollte.

WEG-Recht: Erhöhung der Verwaltervergütung bei Schadenshäufung

Im Jahr 2022 kam es zu einer Häufung objektbezogener Schadensfälle in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Gemäß des Verwaltungsvertrags zwischen Verwalterin (V) und der WEG ist die Bearbeitung von Gebäude-Versicherungsschäden von der Festvergütung umfasst. Aufgrund der aufwendigen Bearbeitung von Versicherungsschäden war das Objekt für V nicht mehr rentabel. Daraufhin wurde von der WEG bei einer Eigentümerversammlung eine Sondergebühr an V für die Bearbeitung der Schäden beschlossen.

Vergabeverfahrensrecht: Keine Sippenhaft bei der Feststellung der Unzulässigkeit

Eine Vergabestelle (VS) beendete einen Auftrag über den Bau eines Mehrzweck-Gesundheitszentrums mit der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) vorzeitig wegen einer erheblichen Pflichtverletzung des federführenden Mitglieds (M) in der Ausführungsphase. M sowie die vier weiteren Mitglieder der ARGE wurden daraufhin in eine zentrale Liste des Portals für unzuverlässige Auftragnehmer eingetragen.

Individualarbeitsrecht: Unzulässige Dienstplanänderung außerhalb der Arbeitszeit

Ein Arbeitnehmer (AN) war als Notfallsanitäter in Vollzeit bei einem Rettungsdienstbetreiber (AG) beschäftigt. An arbeitsfreien Tagen im April und September 2021 wurde AN für den jeweiligen Folgetag für kurzfristig angeordnete Sonderschichten um 06:00 Uhr eingeteilt. Der AN war telefonisch nicht erreichbar und nahm auch die SMS, mit der er über die Sonderschicht informiert werden sollte, nicht zur Kenntnis. Zu den Schichten erschien AN wie gewohnt erst um 07:30 Uhr.

Kommunalrecht: Nachträgliche Heilung einer Sanierungssatzung

Eine Gemeinde (G) erließ am 12.08.1996 eine Sanierungssatzung, die am 26.08.1996 auf Hinweis der Rechtsaufsichtsbehörde wegen einer möglichen Befangenheit eines Ratsmitglieds nochmal neu beschlossen wurde. Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten hob G 2014 die Satzung auf. 2015 erließ G eine „Änderungssatzung“ zur Sa-nierungssatzung (ÄS), die rückwirkend zum 26.08.1996 in Kraft treten sollte. Aufgrund inhaltlicher Mängel der ÄS beschloss G in 2017 eine 2. Änderungssatzung, mit der die 1. ÄS geheilt werden sollte.

Bauträgervertragsrecht: Zustimmung zur Eigentumsübertragung vor vollständiger Fertigstellung

Eine Erwerberin (E) und ein Bauträger (B) schlossen einen Bauträgervertrag über eine Wohnungseinheit. Nach dem Vertrag konnte E von B vor vollständiger Fertigstellung die Zustimmung zum Vollzug der Auflassung verlangen, wenn lediglich ein geringer Kaufpreis zur Zahlung offensteht und B mit der Beseitigung von Mängeln in Verzug geraten ist. E hatte 6 Jahre nach Vertrags-schluss 8,5 Prozent des Kaufpreises noch nicht beglichen.

Beamtenrecht: Rückzahlung zu viel gezahlter Dienstbezüge

Eine Beamtin (B) steht als Studiendirektorin im Dienst des Landes Rheinland-Pfalz (L). B war bereits zuvor verbeamtet gewesen und begründete 2018 erneut ein Beamten-verhältnis zu L. Aufgrund des noch ausstehenden Stufenfestsetzungsbescheids wurde das Grundgehalt der B zunächst auf eine vorläufige Erfahrungsstufe festgelegt. Nach der endgültigen Besoldungsstufenfestsetzung im Jahr 2021 wurde festgestellt, dass ihr Grundgehalt aufgrund der vorläufigen Erfahrungsstufe zu hoch berechnet wurde.

Kommunalrecht: Kreisumlage bei rückwirkender Heilung der Haushaltssatzung

Eine Gemeinde (G) wurde für das Haushaltsjahr 2013 vom Landkreis (K) zu einer Kreisumlage herangezogen. Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hielt die 2013 beschlossene Haushaltssatzung von K mangels förmlicher Anhörung der Gemeinden für unwirksam. Ebenso war nach Ansicht des OVG die 2018 erlassene Heilungssatzung wegen Ablaufs des maßgeblichen Haushaltsjahrs 2013 unwirksam.

Bauhaftungsrecht: Darlegungsanforderungen an die Höhe des Gesamtschuldnerausgleichs

Ein Bauunternehmer (U) und ein Architekt (A) waren gemeinsam an einem Bauvorhaben beteiligt. Es stellte sich heraus, dass die Dacheindeckung nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprach und an den Balkondächern aufgrund von Undichtigkeiten Wasser eindrang. Grundlage für die Ausführung war ein von U erstell-ter Sondervorschlag, den A geprüft und freigegeben hatte. U beseitigte die Mängel u.a. unter Heranziehung eines Drittunternehmers und verlangte von A Gesamt-schuldnerausgleich in Höhe von 70 Prozent, ca. 210.000 EUR.

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