Ein Berufssoldat (B) wurde wegen eines Textbeitrags auf seinem Social-Media-Account, in dem er öffentlich zur Begehung von Straftaten aufforderte, rechtskräftig verurteilt. Während des Strafverfahrens wurde gegen ihn ein gerichtliches Wehrdisziplinarverfahren eröffnet.
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Schenderlein Rechtsanwälte
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