Einträge von Volker Schenderlein

Abfallrecht: Wesentliche Änderung einer Deponie

Ein Abfallentsorgungsunternehmen (A) betrieb aufgrund einer erteilten Genehmi-gung eine Abfalldeponie. Da die Genehmigung zum 31.12.2015 auslaufen sollte, be-antragte A, das Auslaufdatum zu verschieben. Der Antrag wurde bewilligt und das Ende der Deponierung auf den 31.12.2017 verlegt. Eine Umweltvereinigung (U) und der Stadtbezirk (S), in dem sich die Deponie befand, legten Widerspruch ein. Der Widerspruch wurde abgewiesen.

Individualarbeitsrecht: Berücksichtigung von Urlaubstagen bei Mehrarbeitszuschlägen

Ein Arbeitnehmer (AN) war als Leiharbeiter bei der Koch Personaldienstleistungen GmbH (K) vollzeitig beschäftigt. Für das Arbeitsverhältnis galt der Manteltarifvertrag (MTV) vom 17.09.2013 sowie eine vereinbarte Arbeitszeit von 184 Stunden im Monat. § 4.2.1 MTV bestimmt für geleistete Überstunden einen Mehrarbeitszuschlag in Höhe von 25 Prozent. Im August 2017 arbeitete AN 121,75 Stunden und nahm 10 Tage Urlaub in Anspruch, der 84,7 Arbeitsstunden entsprach. K zog die Urlaubstage ab und berechnete keine Mehrarbeitszuschläge.

Kommunalabgabenrecht: Bauprogramm formlos abänderbar

Ein Eigentümer (E) wandte sich gegen die Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag durch die Gemeinde (G). G brachte nach Insolvenz des Erschließungsträgers die Baumaßnahmen selbst zum Abschluss, sodass die Anlage im beitragsrechtlichen Sinn hergestellt war. E war anderer Auffassung. Er führte auf, dass im ursprünglichen Bauprogramm unter anderem noch die Errichtung eines Bordsteins vorgesehen war.

Bauvertragsrecht: Abrechnung auf Stundenlohnbasis

Ein Bauunternehmer (U) wurde von einem Bauherrn (B) mit Fliesenarbeiten beauftragt. Nach der Fertigstellung verlangte U auf Stundenlohnbasis eine Vergütung von 36.000 Euro. B entgegnete, dass keine Abrechnung auf Stundenlohnbasis, sondern ein Pauschalpreis vereinbart worden sei.

Betriebsverfassungsrecht: Keine Verweisung der Personalvertretung auf Webinar

Der Betriebsrat (BR) einer Airline (AL) wollte zwei Mitglieder aus Köln und Düsseldorf zu einer Präsenzschulung in Binz/Rügen entsenden. Aus Kostengründen verwies die AL auf ortsnähere Schulungsangebote bzw. ein Webinar. Die Mitglieder nahmen daraufhin an einem Präsenzseminar in Potsdam teil. Die Kosten beliefen sich für die Schulung auf 1.818,32 Euro und für Übernachtung und Verpflegung auf 1.319,26 Euro.

Verfassungsrecht: Verfassungswidrigkeit eines Windrad-Verbot in Waldgebieten

Mehrere Waldbesitzer, deren Waldgebiete sich in Thüringen befinden, wandten sich gegen eine gesetzliche Regelung des thüringischen Gesetzgebers, die Windräder in Waldgebieten generell verbot. Konkret regelt § 10 Abs. 1 S. 1 des Thüringer Waldgesetz (ThürWaldG), dass die Änderung der Nutzungsart von Waldgebieten zur Errichtung von Windenergieanlagen verboten ist, wodurch der Bau von Windenergieanlagen und Waldgebieten gänzlich verhindert wird.

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