Beamtenrecht: Ausschluss aus Polizeiausbildung wegen ehemaliger Parteizugehörigkeit
Ein in Ausbildung befindlicher Polizeivoll-zugsbeamter (P) wurde am 01.03.2022 zum Beamten auf Widerruf bei einer Bundespolizeibehörde (B) ernannt. Bei einer internen Überprüfung wurde bekannt, dass P von 2013 bis 2021 zahlendes Mitglied der rechtsextremistischen Partei „III. Weg“ war. P wurde mangels charakterlicher Eignung entlassen und das Beamtenverhältnis mit sofortiger Wirkung widerrufen.