Eine Arbeitnehmerin (AN) war seit 2002 bei einem Erzbistum (E) beschäftigt. Dort war sie zuletzt als leitende Mitarbeiterin tätig. Ende 2019 beantragte AN die Übernahme in ein beamtenähnliches Verhältnis. Ihren Antrag stützte sie auf die damals geltende Ordnung für leitende Mitarbeiter. Danach war die Übernahme in ein Dienstverhältnis möglich, bei welchem beamtenrechtliche Regelungen des Landes NRW entsprechend angewendet wurden.
Gern beraten wir Sie!
Gern beraten wir Sie!
Schenderlein Rechtsanwälte
Käthe-Kollwitz-Straße 5
04109 Leipzig
Montag – Freitag
8:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:30 Uhr
(telefonische Absprachen erbeten)
ÖVM: Linien 1 und 14
Haltestelle „Gottschedstraße“
(unmittelbar vor der Kanzlei)