Der Betriebsrat (BR) einer Airline (AL) wollte zwei Mitglieder aus Köln und Düsseldorf zu einer Präsenzschulung in Binz/Rügen entsenden. Aus Kostengründen verwies die AL auf ortsnähere Schulungsangebote bzw. ein Webinar. Die Mitglieder nahmen daraufhin an einem Präsenzseminar in Potsdam teil. Die Kosten beliefen sich für die Schulung auf 1.818,32 Euro und für Übernachtung und Verpflegung auf 1.319,26 Euro.
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Schenderlein Rechtsanwälte
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