Ein Zweckverband (ZV) stellte zuletzt 2008 bei der unteren Wasserbehörde einen Antrag zur Befreiung von seiner Pflicht zur Trinkwasserversorgung gem. § 70 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WG LSA. Konkret betraf der Antrag eine im Außenbereich gelegene Bungalowsiedlung. Das Gebiet umfasste 18 Grundstücke, bebaut mit ehemaligen DDR-Freizeitbauten.
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