Einträge von Volker Schenderlein

Beamtenrecht: Kein Anspruch auf Sabbatjahr in überlasteter Behörde

Eine Beamtin (B) ist in einer Behörde des Landes Rheinland-Pfalz (L) tätig. B beantragte bei L die Bewilligung einer Teilzeitbeschäftigung nach dem sog. Sabbatjahr-Modell. Dabei beabsichtigte sie, ihre Arbeitszeit von Mai 2023 bis April 2026 anzusparen, um von Mai 2026 bis April 2027 freigestellt werden zu können.

Kommunalrecht: Frist zur Ausübung eines Wiederkaufsrechts

Ein Käufer (K) erwarb 1994 von der Gemeinde (G) ein 950 m2 großes Grundstück zu einem Kaufpreis von 60.000 DM. Mit dem Kaufvertrag verpflichtete sich K, dass Grundstück binnen acht Jahre mit einem Wohnhaus zu bebauen. Für den Fall, dass K die Verpflichtung nicht einhält, behielt sich G ein Wiederkaufsrecht vor. Mit einem an K gerichteten Schreiben vom 14.11.2014 teilte G mit, dass sie von ihrem Rückübertragungsrecht Gebrauch mache.

Bauvertragsrecht: Unwirksamkeit von § 4 Abs. 7 VOB/B

Ein Bauherr (B) schloss 2014 mit dem Bauunternehmer (U) einen Bauvertrag über den Ausbau einer Straßenbahnlinie. Die Parteien zogen dabei die VOB/B (2002) sowie von B gestellte eigene besondere Vertragsbedingungen (BVB) in den Vertrag mit ein. Im Laufe der Ausführung kam U einer Mängelbeseitigungsanordnung des B, die mit einer Kündigungsandrohung versehen war, nicht nach.

Kommunalabgabenrecht: Wiederaufleben von Ausgangsbescheiden

Ein Abwasserzweckverband (AZV) setzte mit vier Bescheiden gegen die Eigentümerin (E) mehrerer Grundstücke Schmutzwasserbeiträge fest. Im Laufe des Verfahrens erließ der AZV einen Änderungsbescheid, in dem er die Grundstücke als wirtschaftliche Einheit zusammenfasste und einen Beitrag in Höhe von 14.622 EUR festsetzte. Das Verwaltungsgericht hob den Änderungsbescheid in einem vorherigen Klageverfahren mangels Vorliegens einer wirtschaftlichen Einheit auf.

WEG-Recht: Unzulässige Heizkostenerhöhung im Wirtschaftsplan

Eine Wohnungseigentümerin (E) ist Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), die Fernwärme von den örtlichen Stadtwerken bezieht. Bei einer Eigentü-merversammlung wurde beschlossen, dass aufgrund der Gaskrise im Wirtschaftsplan 2023 die Heizkosten von 45.000 Euro auf 90.000 Euro verdoppelt werden sollen. Der von E monatlich zu zahlende Vorschuss erhöhte sich von 448 Euro auf 700 Euro.

Vergabeverfahrensrecht: Voraussetzungen einer Inhouse-Vergabe

Eine Kommune (K) beabsichtigte nach Ablauf des Konzessionsvertrags mit dem Wasserversorger (W), der die Wasserversorgung in einem Teilgebiet der K sicherstellte, den Abschluss eines neuen Konzessionsvertrags mit der S-GmbH (S). Bei S handelte es sich um eine 100%-ige Eigengesellschaft der K, die öffentliche Schwimmbäder betreibt, Wochenmärkte organisiert und die Straßenbeleuchtung betreut.

Kommunalabgabenrecht: Nichtigkeit einer Gewässerunterhaltungssatzung

Die Pächterin (P) eines landwirtschaftlich genutzten Grundstücks wandte sich gegen die Heranziehung zu einer Gewässerunterhaltungsabgabe durch den örtlichen Ge-wässerunterhaltungsverband (V). P rügte unter anderem, dass aus der Gewässerunterhaltungssatzung des ZV nicht ersichtlich werde, wer in einzelnen Fällen als Einleiter gilt. Dies stützte P auch darauf, dass der Begriff des „Einleiters“ in anderweitigen Normen unterschiedlich verwendet wird.

Wohnraummietrecht: Eigenbedarfskündigung nur bei sicherer Nutzungsabsicht

Ein Mieter (M) wohnte mit seinen Töchtern in einer Sechs-Zimmer-Wohnung der Vermieterin (V). Mit Schreiben vom 15.12.2020 kündigte V das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs. Die Wohnung war für ihren volljährigen Sohn vorgesehen. Dieser beabsichtigte mit vier weiteren Freunden eine Wohngemeinschaft zu gründen. Eine genaue Zimmeraufteilung sowie einen Besichtigungstermin der weiteren Mitbewohner hatte es nicht gegeben.

Vergabeverfahrensrecht: Zu den Anforderungen an einen billigenden Prüfungsvermerk

Eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft (VS) schrieb Planungsleistungen aus. Bei der Ausschreibung sollte eine externe Beratungsgesellschaft (G) die Wer-tungsdokumentation übernehmen. Die VS verwies in ihrer Gesamtbewertung auf die Bewertungsmatrix der G und erklärte diese für inhaltlich richtig: „Die (…) lässt die bestmögliche Leistung erwarten und hat das wirtschaftlichste Angebot unterbreitet.

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