Kommunalrecht: Zur Nachforderung von Elternbeiträgen
Die Kindertagesstätte der Stadt (S) betreut seit 2017 die Tochter der Eltern (E). Hierfür leisteten E monatlich 213 EUR. Die Stadtverordnetenversammlung beschloss am 31.08.2021 mit Rückwirkung zum 01.08.2021 eine neue Kitasatzung mit höheren Elternbeiträgen. Mit Bescheid vom 08.02.2022 setzte S gegenüber E einen monatlichen Beitrag von 406 EUR rückwirkend ab dem 01.10.2021 auf Grundlage der neuen Satzung fest.