Im Jahr 2022 kam es zu einer Häufung objektbezogener Schadensfälle in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Gemäß des Verwaltungsvertrags zwischen Verwalterin (V) und der WEG ist die Bearbeitung von Gebäude-Versicherungsschäden von der Festvergütung umfasst. Aufgrund der aufwendigen Bearbeitung von Versicherungsschäden war das Objekt für V nicht mehr rentabel. Daraufhin wurde von der WEG bei einer Eigentümerversammlung eine Sondergebühr an V für die Bearbeitung der Schäden beschlossen.
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