Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) lies von einem Bauunternehmer (U) das Dach erneuern. U brach die Arbeiten vorzeitig ab. Der WEG-Verwalter (V) zahlte dennoch Abschlagszahlungen in Höhe von ca. 104.500 EUR an U, ohne die Rechnungen zuvor der WEG vorzulegen.
Gern beraten wir Sie!
Gern beraten wir Sie!
Schenderlein Rechtsanwälte
Käthe-Kollwitz-Straße 5
04109 Leipzig
Montag – Freitag
8:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:30 Uhr
(telefonische Absprachen erbeten)
ÖVM: Linie 1
Haltestelle „Gottschedstraße“
(unmittelbar vor der Kanzlei)