Ein Mieter (M) wohnte mit seiner Familie in einer Berliner Dreizimmerwohnung des Vermieters (V). Nach Geburt eines weiteren Kindes zog die Familie in eine gemietete Doppelhaushälfte, die rund 17 km von der Mietwohnung entfernt liegt. M ist Geschäftsführer einer internationalen Speditionsfirma. Aufgrund seiner späten Arbeitszeiten sowie der guten Lage wollte er die Mietwohnung weiterhin zwei bis drei Mal wöchentlich zum Übernachten nutzen.
Gern beraten wir Sie!
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Schenderlein Rechtsanwälte
Käthe-Kollwitz-Straße 5
04109 Leipzig
Montag – Freitag
8:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:30 Uhr
(telefonische Absprachen erbeten)
ÖVM: Linie 1
Haltestelle „Gottschedstraße“
(unmittelbar vor der Kanzlei)