Ein Mieter (M) wohnte seit 2019 in einer Wohnung des Vermieters (V). M beschwerte sich über zu hohe Wohnungstemperatu-ren. Diese betrugen im Sommer 2019 re-gelmäßig 35-40 °C. Auch 2020 erreichten die Raumtemperaturen während der Sommermonate unerträgliche Höhen. Ein Aufenthalt in der Wohnung war kaum zumutbar.
Gern beraten wir Sie!
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Schenderlein Rechtsanwälte
Käthe-Kollwitz-Straße 5
04109 Leipzig
Montag – Freitag
8:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:30 Uhr
(telefonische Absprachen erbeten)
ÖVM: Linien 1 und 14
Haltestelle „Gottschedstraße“
(unmittelbar vor der Kanzlei)