Ein Wohnungseigentümer (E) vermietete seine Wohnung an die Mieterin M. Im März 2020 ließ M den Schlüssel in der offenen Kellertür stecken. Später stellte sie fest, dass die Tür von einem Unbekannten verschlossen wurde. Der Schlüssel war Bestandteil einer erweiterten Schließanlage und passte an Haustür, Keller sowie Tiefgarage. In der Folgezeit kam es vermehrt zu Diebstählen in der Tiefgarage. Infolgedessen ließ die WEG eine neue Schließanlage im Wert von rund 6.500 Euro einbauen.
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