Ein Pächter (P) hatte bei einem Verein (V) eine Gaststätte gepachtet. Später kam es zu Streitereien zwischen V und P. P ärgerte sich insbesondere darüber, dass Vereins-mitglieder das Tor zum Vereinsgelände nicht richtig verschließen würden. Infolge weiterer Meinungsverschiedenheiten und Unstimmigkeiten wurde der Konflikt auf Social-Media-Plattformen verlagert.
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Schenderlein Rechtsanwälte
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