Ein Zweckverband (ZV) nahm am 30.10.2007 bei der Landesbank (B) ein Darlehen über zwei Millionen Euro mit einer Laufzeit bis zum 30.12.2033 auf. Mit Schreiben vom 20.11.2017 kündigte der ZV den Darlehensvertrag unter Berufung auf § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB, wonach dem Darle-hensnehmer nach zehn Jahren ein ordentliches Kündigungsrecht zusteht.
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Schenderlein Rechtsanwälte
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