Individualarbeitsrecht: Arbeitgeberbeleidigung in Chatgruppe führt zur Kündigung
Ein Arbeitnehmer (AN) war seit mehreren Jahren bei der Fluggesellschaft TUIfly GmbH (F) beschäftigt. Seit 2014 ist der AN Mitglied einer aus sieben Personen bestehenden privaten Chatgruppe. Der Inhalt der Chatkommunikation beschränkte sich überwiegend auf rein freundschaftliche Themen. Jedoch äußerte sich insbesondere der AN vermehrt in beleidigender und menschenverachtender Weise über seine Vorgesetzten und Arbeitskollegen.