Eine Vergabestelle (VS) schrieb Bauleistungen in einem elektronischen Vergabeverfahren aus. Ein Bieter (B) hatte bei der Angebotsabgabe vergessen, die letzte Seite des vorgegebenen Formblattes hochzuladen. Genau auf dieser Seite waren noch verbindliche Aussagen des Bieters formuliert, die danach durch ein Unterschriftenfeld abgeschlossen wurden. Des Weiteren fehlten Angaben zum Namen des B, wäh-rend die weiteren Angaben wie E-Mailadresse, Telefon- und Faxnummer, Umsatzsteuer- und Handelsregisternummer, Präqualifikationsnummer oder Berufsbezeichnung vorlagen.
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Schenderlein Rechtsanwälte
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