Vergaberecht

Ein Bauunternehmer (U) wurde von einem Bauherrn (B) mit Fliesenarbeiten beauftragt. Nach der Fertigstellung verlangte U auf Stundenlohnbasis eine Vergütung von 36.000 Euro. B entgegnete, dass keine Abrechnung auf Stundenlohnbasis, sondern ein Pauschalpreis vereinbart worden sei.

Anlässlich der Errichtung einer Lichtzeichensignalanlage zur Kontrolle des Durchfahrtverkehrs forderte ein Anwohner (A) Informationszugang von der Vergabestelle (VS). VS lehnte den Antrag des A ab. Die von A begehrten Informationen und Anlagen enthalten sensible Betriebsdaten, welche aufgrund des wirtschaftlichen Interesses des Unternehmens nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind.

Eine Vergabestelle (VS) schrieb die Beschaffung einer Software für ein digitales Entlassmanagement für Krankenhauspatienten aus. In den Vergabeunterlagen war als Ausschlusskriterium die Nichteinhaltung der DS-GVO Anforderungen vorgesehen. Die Bieterin (B1) ist eine luxemburgische Tochtergesellschaft eines US-amerikanischen Unternehmens.

Eine Vergabestelle (VS) schrieb Busverkehrsdienstleistungen aus. Ein Kaufmann (K), der unter dem Namen seiner Firma auftrat, gab ein Angebot ab. K war zugleich Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH (G), die ebenfalls ein Angebot abgab. VS schloss K und G wegen Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und Wett-bewerbsfälschung aus.

Eine Vergabestelle (VS) schrieb Putz- und Stuckarbeiten aus. Zum Beleg der techni-schen Leistungsfähigkeit mussten die Bie-ter aus vergleichbaren Tätigkeitsbereichen Referenzen vorweisen. Ein Bieter (B) ver-gas die Referenzen einzureichen.

Eine Vergabestelle (VS) schrieb die Lieferung, Installation und Wartung von stationären Fahrkartenautomaten aus. Neben dem Preis sah VS als Zuschlagskriterium eine Qualitätsbewertung vor. Nach abschließender Wertung lag Bieter (B1) vorn. In dem Schreiben an Bieter (B2) nannte VS u.a. die Gesamtpunktzahl von B1 …..

In einem europaweiten Vergabeverfahren hatten zwei Bieterinnen ihren Angeboten jeweils geheimhaltungsbedürftige Anlagen zu beigefügt, die nicht den anderen Verfah-rensbeteiligten zur Kenntnis gegeben werden sollten….

Eine Vergabestelle (V) schrieb europaweit einen Rahmenvertrag über die Beschaffung eines Markenportals als „Software as a Service“ (SaaS) aus. Der Zuschlag wurde dem Bieter B1 erteilt. Nach Insolvenz des B1 wurde der Vertrag von einem Dritten mittels eines Asset-Deals übernommen. Danach änderte B2 seine Rechtsform. Infolge dessen wurde das Kundengeschäft der B2 durch eine „Ausgliederung zur Aufnahme nach § 123 Abs. 3 Nr.1 UmwG“ auf eine hundertprozentige Tochtergesellschaft (B3) übertragen. V vergab mittels eines Einzelabrufs den Auftrag an B3. Ein weiterer Mitbewerber beantragte mittels eines Nachprüfungsantrags die Feststellung der Unwirksamkeit der Auftragsvergabe.