Eine Vergabestelle (V) schrieb europaweit das Einsammeln von Hausmüll und Bioabfällen aus. Laut den Vergabeunterlagen sollten die Bieter Angaben zum Umsatz für vergleichbare Dienstleistungen in den vergangenen drei Jahren machen. Ein Bieter (B1) hatte bisher nur kleinere Aufträge ausgeführt.
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Schenderlein Rechtsanwälte
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