Eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft (VS) schrieb Planungsleistungen aus. Bei der Ausschreibung sollte eine externe Beratungsgesellschaft (G) die Wer-tungsdokumentation übernehmen. Die VS verwies in ihrer Gesamtbewertung auf die Bewertungsmatrix der G und erklärte diese für inhaltlich richtig: „Die (…) lässt die bestmögliche Leistung erwarten und hat das wirtschaftlichste Angebot unterbreitet.
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Schenderlein Rechtsanwälte
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