Eine Vergabestelle (VS) forderte den Bieter (B) mit dem preisgünstigsten Angebot auf, eine Aufgliederung der Einheitspreise vorzulegen. B sollte dazu das Formblatt 223 ausfüllen und einreichen. In dem Formblatt wird darauf hingewiesen, dass alle einzelnen Preise der Teilleistungen anzugeben sind, unabhängig davon, ob die Leistungen durch den Bieter selbst oder einen Nachunternehmer erbracht werden.
Gern beraten wir Sie!
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Schenderlein Rechtsanwälte
Käthe-Kollwitz-Straße 5
04109 Leipzig
Montag – Freitag
8:00 – 12:00 Uhr
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(telefonische Absprachen erbeten)
ÖVM: Linien 1 und 14
Haltestelle „Gottschedstraße“
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