Vergaberecht

Eine Vergabestelle (VS) forderte den Bieter (B) mit dem preisgünstigsten Angebot auf, eine Aufgliederung der Einheitspreise vorzulegen. B sollte dazu das Formblatt 223 ausfüllen und einreichen. In dem Formblatt wird darauf hingewiesen, dass alle einzelnen Preise der Teilleistungen anzugeben sind, unabhängig davon, ob die Leistungen durch den Bieter selbst oder einen Nachunternehmer erbracht werden.

Zwei bulgarische Vergabestellen schrieben unabhängig voneinander Bauleistungen aus. Die Vergabeunterlagen sahen für die Leistungen bestimmte Ausführungsfristen vor. Wegen schlechter Wetterbedingungen und eines temporären Baustopps kam es bei beiden Aufträgen zur Überschreitung der vereinbarten Ausführungsfristen. Im Zuge dessen nahm die zuständige Förderstelle eine Berichtigung der förderfähigen Kosten vor.

Eine Vergabestelle (VS) kündigte einem Bauunternehmer (B) wegen Schlecht- und Nichtleistung außerordentlich den Vertrag über die Erbringung von Wärmedämmarbeiten. B widersprach der Kündigung. Anschließend schrieb VS die Leistungen neu aus. B gab erneut das preisgünstigste Angebot ab. VS schloss B gem. § 6e EU Abs. 6 Nr. 7 VOB/A 2019 von der Vergabe aus.

Im Rahmen der Sanierung eines Museums schrieb die Vergabestelle (VS) Projektsteuerungsleistungen im offenen Verfahren aus. VS forderte für die Eignungsfeststellung mindestens zwei Referenzen über Projektsteuerungsleistungen bei Bauvorhaben mit Baukosten von mindestens 100 Millionen Euro und einer Leistungszeit von mindestens fünf Jahren, wovon eins der Projekte ein Sanierungsprojekt sein sollte.

Ein Architektenbüro (A) wurde 2013 von einem Generalunternehmer (GU) mit Planungsleistungen für den Bau einer Flutbrücke beauftragt. Das von A unterbreitete Angebot in Höhe von 170.000 EUR nahm der GU nicht an. Stattdessen schickte er A einen Vertrag mit einem Pauschalhonorar in Höhe von 162.000 EUR. A unterzeichnete den Vertrag nicht, erbrachte jedoch trotzdem die Leistung.

Eine Vergabestelle (VS) schrieb einen Rahmenvertrag über Reinigungsdienstleistungen aus. Die Bieter sollten ein Formblatt über die Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes vorlegen. Der letztplatzierte Bieter (B4) rügte, dass die Angebote der anderen Bieter nicht nach den Mindestanforderungen kalkuliert worden wären. Es handele sich um Unterkostenangebote.

In einem Vergabeverfahren hatte die Vergabestelle (VS) die Lieferung und Implementierung einer Fachsoftwarelösung ausgeschrieben. Die Bieter mussten laut den Vergabeunterlagen zwingend ein A-Kriterium sowie vier mit Mindestpunktzahl zu erreichende B-Kriterien erfüllen.

Eine Vergabestelle (VS) schrieb Schienenpersonennahverkehrsdienstleistungen aus. Die Vergabe wurde jedoch wegen mangelnden wirtschaftlichen Ergebnissen aufgehoben. VS führte anschließend mit den Bietern, die zuvor im offenen Verfahren Angebote abgegeben hatten, ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durch. In der Aufforderung zur Angebotsabgabe behielt sich VS vor, den Zuschlag auf Grundlage des Erstangebotes zu vergeben und keine weiteren Verhandlungen durchzuführen.

Ein auf Abbruch und Sanierungsarbeiten spezialisiertes Bauunternehmen (U) machte gegen eine Vergabestelle (V) Schadensersatz wegen eines fehlerhaft durchgeführten Vergabeverfahrens nach Abschnitt 1 der VOB/A geltend. In den Vergabeunterlagen war vorgesehen, dass die Angebote elektronisch übermittelt werden sollten. Bestimmte Teile waren als GAEB-Datei einzureichen.

Eine Vergabestelle (V) schrieb europaweit das Einsammeln von Hausmüll und Bioabfällen aus. Laut den Vergabeunterlagen sollten die Bieter Angaben zum Umsatz für vergleichbare Dienstleistungen in den vergangenen drei Jahren machen. Ein Bieter (B1) hatte bisher nur kleinere Aufträge ausgeführt.