Vergaberecht

Im Rahmen der Sanierung eines Museums schrieb die Vergabestelle (VS) Projektsteuerungsleistungen im offenen Verfahren aus. VS forderte für die Eignungsfeststellung mindestens zwei Referenzen über Projektsteuerungsleistungen bei Bauvorhaben mit Baukosten von mindestens 100 Millionen Euro und einer Leistungszeit von mindestens fünf Jahren, wovon eins der Projekte ein Sanierungsprojekt sein sollte.

Ein Architektenbüro (A) wurde 2013 von einem Generalunternehmer (GU) mit Planungsleistungen für den Bau einer Flutbrücke beauftragt. Das von A unterbreitete Angebot in Höhe von 170.000 EUR nahm der GU nicht an. Stattdessen schickte er A einen Vertrag mit einem Pauschalhonorar in Höhe von 162.000 EUR. A unterzeichnete den Vertrag nicht, erbrachte jedoch trotzdem die Leistung.

Eine Vergabestelle (VS) schrieb einen Rahmenvertrag über Reinigungsdienstleistungen aus. Die Bieter sollten ein Formblatt über die Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes vorlegen. Der letztplatzierte Bieter (B4) rügte, dass die Angebote der anderen Bieter nicht nach den Mindestanforderungen kalkuliert worden wären. Es handele sich um Unterkostenangebote.

In einem Vergabeverfahren hatte die Vergabestelle (VS) die Lieferung und Implementierung einer Fachsoftwarelösung ausgeschrieben. Die Bieter mussten laut den Vergabeunterlagen zwingend ein A-Kriterium sowie vier mit Mindestpunktzahl zu erreichende B-Kriterien erfüllen.

Eine Vergabestelle (VS) schrieb Schienenpersonennahverkehrsdienstleistungen aus. Die Vergabe wurde jedoch wegen mangelnden wirtschaftlichen Ergebnissen aufgehoben. VS führte anschließend mit den Bietern, die zuvor im offenen Verfahren Angebote abgegeben hatten, ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durch. In der Aufforderung zur Angebotsabgabe behielt sich VS vor, den Zuschlag auf Grundlage des Erstangebotes zu vergeben und keine weiteren Verhandlungen durchzuführen.

Ein auf Abbruch und Sanierungsarbeiten spezialisiertes Bauunternehmen (U) machte gegen eine Vergabestelle (V) Schadensersatz wegen eines fehlerhaft durchgeführten Vergabeverfahrens nach Abschnitt 1 der VOB/A geltend. In den Vergabeunterlagen war vorgesehen, dass die Angebote elektronisch übermittelt werden sollten. Bestimmte Teile waren als GAEB-Datei einzureichen.

Eine Vergabestelle (V) schrieb europaweit das Einsammeln von Hausmüll und Bioabfällen aus. Laut den Vergabeunterlagen sollten die Bieter Angaben zum Umsatz für vergleichbare Dienstleistungen in den vergangenen drei Jahren machen. Ein Bieter (B1) hatte bisher nur kleinere Aufträge ausgeführt.

Eine Vergabestelle (V) schrieb einen Rahmenvertrag für anwaltliche Beratungsleistungen mit einem Auftragswert unterhalb des EU-Schwellenwerts aus. V informierte den unterlegenen Bieter B erst nach Zuschlagserteilung darüber, dass er nicht das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hatte und daher den Zuschlag nicht erhalte.

Mit einer EU-Bekanntmachung teilte eine Auftraggeberin (AG) mit, im Rahmen eines Open House Verfahrens Verträge zur besonderen Versorgung gem. § 140 a SGV V zu schließen. Dabei wollte die AG mit allen Unternehmen, die die Eignungskriterien erfüllen, einen Vertrag schließen. Eine Unternehmerin (U) wandte sich gegen dieses Vorgehen, weil dies praktisch dazu führte, dass nur ein einziges Unternehmen am Verfahren teilnehmen konnte.

Im offenen Vergabeverfahren schrieb die Vergabestelle (VS) Nassbaggerarbeiten im Wasserinjektionsverfahren aus. Für die Arbeiten waren spezielle Baggerschiffe (sog. WI-Geräte) notwendig. Die VS forderte mindestens zwei funktionsfähige WI-Geräte. Zum Nachweis sollten die gültigen Schiffspapiere der Baggerschiffe beigefügt werden. Laut Baubeschreibung sollten die Papiere grundsätzlich zum Zeitpunkt der Angebotsgabe vorliegen.