Eine Vergabestelle (VS) schrieb Rohbauarbeiten nach VOB/A 2016 aus. Einige Positionen sahen vor, dass der Auftragnehmer die Deponiegebühren für den Bodenaushub übernimmt. Andere wiederum sollte die VS tragen. In einzelnen Positionen lagen die Angebote der Bieter über dem 5- bis 9-fachen des Baukostenindexpreises. VS fragte die Bieter B1 und B2 danach, ob sie fälschlich die Kosten für die Deponiegebühren mit eingepreist hätten.
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Schenderlein Rechtsanwälte
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