Eine Vergabestelle (VS) schrieb eine Rahmenvereinbarung über Software-Leistungen für Behörden aus. Nahezu alle Bieter setzten einen bestimmten Nachunternehmer (N) ein. VS forderte die betreffenden Bieter sowie N dazu auf, darzulegen, wie sie die Einhaltung der Grundsätze des Geheimhaltungswettbewerbs sicherstellen.
Gern beraten wir Sie!
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Schenderlein Rechtsanwälte
Käthe-Kollwitz-Straße 5
04109 Leipzig
Montag – Freitag
8:00 – 12:00 Uhr
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(telefonische Absprachen erbeten)
ÖVM: Linie 1
Haltestelle „Gottschedstraße“
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