Eine Vergabestelle (VS) schrieb Schienenpersonennahverkehrsdienstleistungen aus. Die Vergabe wurde jedoch wegen mangelnden wirtschaftlichen Ergebnissen aufgehoben. VS führte anschließend mit den Bietern, die zuvor im offenen Verfahren Angebote abgegeben hatten, ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durch. In der Aufforderung zur Angebotsabgabe behielt sich VS vor, den Zuschlag auf Grundlage des Erstangebotes zu vergeben und keine weiteren Verhandlungen durchzuführen.
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Schenderlein Rechtsanwälte
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