Eine Vergabestelle (V) schrieb einen Rahmenvertrag für anwaltliche Beratungsleistungen mit einem Auftragswert unterhalb des EU-Schwellenwerts aus. V informierte den unterlegenen Bieter B erst nach Zuschlagserteilung darüber, dass er nicht das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hatte und daher den Zuschlag nicht erhalte.
Gern beraten wir Sie!
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Schenderlein Rechtsanwälte
Käthe-Kollwitz-Straße 5
04109 Leipzig
Montag – Freitag
8:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:30 Uhr
(telefonische Absprachen erbeten)
ÖVM: Linien 1 und 14
Haltestelle „Gottschedstraße“
(unmittelbar vor der Kanzlei)