Für ihre Presse- und Öffentlichkeitsarbeit betreibt die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) eigene Kanäle auf verschiedenen sozialen Medien. Neben dem Kom-mentieren von Beiträgen, können Nutzer dort auch die Leistung einzelner Beschäftigten zur Diskussion stellen. Die Beiträge der DRV sowie die dazugehörigen Nutzer-kommentare werden auf den Plattformen gespeichert. Zu prüfen war, ob es beim Unterhalten der Social-Media-Kanäle der Mitbestimmung des Personalrats bedurfte, um den Persönlichkeitsschutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Gern beraten wir Sie!
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Schenderlein Rechtsanwälte
Käthe-Kollwitz-Straße 5
04109 Leipzig
Mo. – Do. 8:00 – 17:30 Uhr
Fr. 8:00 – 16:00 Uhr
(telefonische Absprachen erbeten)
ÖVM: Linien 1 und 14
Haltestelle „Gottschedstraße“
(unmittelbar vor der Kanzlei)