Im Jahr 2021 beschloss die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) die Kostenverteilung zu ändern, sodass infolgedessen die Kosten für die Instandsetzung der teilweise defekten Hebeanlage für die Duplexparker nur noch von den betroffenen Teileigentümern zu tragen waren.
Gern beraten wir Sie!
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Schenderlein Rechtsanwälte
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04109 Leipzig
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