Privates Bau- und Architektenrecht

Ein Wohnungsbauunternehmen (W) beauftragte einen Architekten (A) mit der Vollarchitektur einer Wohnsiedlung. Später zeigten sich auf dem über einer Fußbodenheizung verlegten Parkett Wölbungen. Ursächlich dafür war eine Überhitzung des Parketts, welches nicht für die Verlegung über einer Fußbodenheizung geeignet war. In dem ursprünglichen Angebot hatte A zwar ein anderes Parkett oder „ein vergleichbares“ ausgeschrieben. Allerdings vergaß A, sich mit der Temperaturbeständigkeit des angebotenen Fabrikates zu beschäftigen. Da sich die Parteien aus früheren gemeinsamen Bauvorhaben kannten, war W die grundsätzliche Temperaturproblematik bekannt. W verlangte mit seiner Klage Ersatz der Austauschkosten.