Eine Arbeitnehmerin (AN) wurden von einem Arbeitgeber (AG) als Vertretungskraft für eine im Krankenstand befindliche Beschäftigte (B) eingestellt. Mit Wiederaufnahme der Arbeit durch B wurde das Arbeitsverhältnis mit der AN beendet. B nahm ab dem Tag ihrer Rückkehr Urlaub und beendete anschließend das Arbeitsverhältnis.
Gern beraten wir Sie!
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Schenderlein Rechtsanwälte
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04109 Leipzig
Montag – Freitag
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(telefonische Absprachen erbeten)
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