Gewerberaummietrecht: Rücktritt vom Mietvorvertrag
Eine Genossenschaft (G) nutzte für den Betrieb einer Kindertagesstätte die Räumlichkeiten der Vermieterin (V). Zwischen G und V wurde lediglich eine befristete Nut-zungsvereinbarung beschlossen, später kam es zum Abschluss eines Mietvorvertrages. Nach zweijährigen Vertragsverhandlungen lehnte G den Vertragsentwurf erneut ab und wollte über bereits geeinigte Parameter neu verhandeln.