Ein Auftraggeber (AG) und ein Bauunternehmer (U) schlossen einen Bauträgervertrag über den Erwerb einer Wohnung. Sie vereinbarten die Fertigstellung der Wohnung zum 30.06.2018. U übergab die Wohnung jedoch erst am 06.07.2020. Der AG zog unterdessen in eine Mietwohnung und verlangte die Kosten als Schadensersatz von U.
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Schenderlein Rechtsanwälte
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