Ein Wohnungseigentümer (E) wandelte durch Teilungserklärung sein Wohnungseigentum in nicht zu Wohnzwecken dienendes Teileigentum um und vermietete die Räume an ein Steuerbüro. Nach dem Ende des Mietverhältnisses 2019 beabsichtigte E den Verkauf der Räumlichkeiten. Für den Verkauf als Gewerbeeinheit wurde ein Angebot i.H.v. 1,1 Mio. Euro unterbreitet, für den Verkauf als Wohneinheit hingegen ein um ca. 15% höherer Kaufpreis.
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Schenderlein Rechtsanwälte
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