Eine Mieterin (M) betreibt in den Räumlichkeiten der Vermieterin (V) ein Trainingszentrum für berufliche Weiterbildungen. Durch das Bauaufsichtsamt (A) wurden brandschutzrechtliche Mängel in den Räumen festgestellt. Nachdem V keine Abhilfe durch bauliche Maßnahmen schaffte, ordnete A gegenüber M die Nutzungsuntersagung der Räumlichkeiten an.
Gern beraten wir Sie!
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Schenderlein Rechtsanwälte
Käthe-Kollwitz-Straße 5
04109 Leipzig
Montag – Freitag
8:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:30 Uhr
(telefonische Absprachen erbeten)
ÖVM: Linien 1 und 14
Haltestelle „Gottschedstraße“
(unmittelbar vor der Kanzlei)