Ein Abfallentsorgungsunternehmen (A) betrieb aufgrund einer erteilten Genehmi-gung eine Abfalldeponie. Da die Genehmigung zum 31.12.2015 auslaufen sollte, be-antragte A, das Auslaufdatum zu verschieben. Der Antrag wurde bewilligt und das Ende der Deponierung auf den 31.12.2017 verlegt. Eine Umweltvereinigung (U) und der Stadtbezirk (S), in dem sich die Deponie befand, legten Widerspruch ein. Der Widerspruch wurde abgewiesen.
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