Ein Grundstückseigentümer (E) wurde von einem Zweckverband (ZV) zu einem Kanalanschlussbeitrag in Höhe von 9.020 EUR herangezogen. Auf Antrag des E stundete der ZV den Betrag, wofür Stundungszinsen in Höhe von 483 EUR anfielen. Im darauffolgenden Klageverfahren erklärte das Oberverwaltungsgericht die Beitragserhebung für rechtswidrig.
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