Allgemeines Verwaltungsrecht

Ein Grundstückseigentümer (E) wurde von einem Zweckverband (ZV) zu einem Kanalanschlussbeitrag in Höhe von 9.020 EUR herangezogen. Auf Antrag des E stundete der ZV den Betrag, wofür Stundungszinsen in Höhe von 483 EUR anfielen. Im darauffolgenden Klageverfahren erklärte das Oberverwaltungsgericht die Beitragserhebung für rechtswidrig.

Eine Vergabestelle (VS) schrieb Leistungen der Baufeldlogistik aus. Die VS beauftragte zur Vorbereitung des Vorhabens und des Vergabeverfahrens einen Projektsteuerer (P). Dieser beauftragte einen Nachunternehmer (N) mit Aufgaben der Planung der Baulogistik. N nahm später auch an der Ausschreibung teil.

Eine Gemeinde (G) ordnete gegenüber einem Eigentümer (E) gem. § 20 Abs. 1 SächsStrG die Wiederherstellung eines Wegstücks auf seinem Grundstück an und verpflichtete ihn zur Duldung des öffentlichen Verkehrs. Bei dem Wegstück handelte es sich nach Ansicht der Gemeinde um eine zumindest betrieblich-öffentliche Straße, die im Bestandsverzeichnis eingetragen war.

Eine Gemeinde (G) zog zwei Eigentümer (E1, E2) zur Zweitwohnungssteuer heran. Dabei stützt sich G auf § 3 der entsprechenden Satzung, wonach eine Zweitsteuer für Wohnflächen von mindestens 23 qm mit Wasser- und Elektroenergieversorgung sowie Abwasserentsorgungsmöglichkeit in vertretbarer Nähe anfällt. E1 und E2 wandten ein, dass die Wasserversorgung über einen Brunnen erfolge, der nach gutachterlicher Feststellung verschmutzt sei und gesundheitliche Risiken berge.

Aufgrund der Corona-Pandemie führte der Verordnungsgeber in § 3 Abs. 1 S. 1 Sächsische Corona-Schutz-Verordnung ein generelles Versammlungsverbot ein. Danach waren alle Veranstaltungen, Versammlungen und sonstige Ansammlungen pauschal untersagt. Es konnten lediglich auf Antrag Ausnahmegenehmigungen insbesondere für Versammlungen in Sinne des sächsischen Versammlungsgesetzes vom zuständigen Landkreis oder der zuständigen Kreisfreien Stadt erteilt werden, sofern dies aus infektionsrechtlicher Sicht vertretbar war.

Wegen Rissen in den Betonelementen und Durchbiegungen der Fensterlamellen machte ein Bauherr (B) Ansprüche gegen einen Bauunternehmer (U) geltend. B leitete kurz vor Ablauf der Gewährleistungsfrist ein selbstständiges Beweisverfahren ein. Die erste Stellungnahmefrist lief bis zum 19.04.2013, wobei sich die Parteien hier nicht mehr über die Risse äußerten. Das Verfahren wurde bzgl. der Lamellen fortgesetzt und endete am 23.03.2015.

Ein Umweltvereinigung (U) wandte sich mit Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan der Gemeinde (G). Der Bebauungsplan wurde im Wege des beschleunigten Verfahrens nach § 13b BauGB ohne vorherige Umweltprüfung erlassen und setzte für ein Gebiet am südwestlichen Ortsrand im planungsrechtlichen Außenbereich ein allgemeines Wohngebiet fest.

Der Eigentümer (E) eines historischen Fachwerkhauses in einer denkmalgeschützten Altstadt wandte sich gegen eine Baugenehmigung des Nachbarn (N). N plante sein Bauvorhaben so, dass dieses bündig mit der Außenwand des E abschließt. E beantragte daraufhin einstweiligen Rechtsschutz. Er führte zur Begründung aus, dass das Bauvorhaben seine an der Außenwand vorhandenen Fenster vollständig zubaut. Diese existieren bereits seit über 80 Jahren, weswegen dem Bauvorhaben der Bestandsschutz seiner Fenster entgegenstehe.

Ein Eigentümer (E) wandte sich mit einem Normenkontrollantrag gegen die Verordnung eines Landratsamts (L) über die Festsetzung einer Veränderungssperre nach § 86 WHG. Die Veränderungssperre diente der Sicherung der geplanten Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes für die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde (G). E hielt die Veränderungssperre für rechtswidrig, da die Ausdehnung lediglich dem Wasserbedarf eines einzelnen privatwirtschaftlichen Unternehmens dienen sollte.

Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunksender (MDR) veröffentlicht Facebook-Posts zu ausgewählten Sendungen. Nutzer können die Beiträge kommentieren. Allerdings weist der MDR in Form einer Netiquette darauf hin, dass bei den Kommentaren ein Bezug zur Sendung enthalten sein muss. Ein Nutzer (N) kommentiert regelmäßig die Beiträge des MDR auf Facebook. Insgesamt 14 Beiträge löschte der MDR, da kein sendungsbezogener Inhalt vorlag.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner