Allgemeines Verwaltungsrecht

Mehrere Waldbesitzer, deren Waldgebiete sich in Thüringen befinden, wandten sich gegen eine gesetzliche Regelung des thüringischen Gesetzgebers, die Windräder in Waldgebieten generell verbot. Konkret regelt § 10 Abs. 1 S. 1 des Thüringer Waldgesetz (ThürWaldG), dass die Änderung der Nutzungsart von Waldgebieten zur Errichtung von Windenergieanlagen verboten ist, wodurch der Bau von Windenergieanlagen und Waldgebieten gänzlich verhindert wird.

Eine Unternehmerin für Metallverarbeitung (U) wandte sich gegen eine Untersuchungsanordnung der Bodenschutzbehörde (B) zur Gefährdungsabschätzung. U lagerte ihre Industrie- und Gewerbeabfälle auf einem nicht in ihrem Eigentum befindlichen Containerstellplatz. B warf U vor, die Abfälle in den Containern nicht fachgerecht zu lagern.

Ein Mitglied der AfD (M) wandte sich gegen den Widerruf seiner waffenrechtlichen Erlaubnis zum Besitz und Erwerb von Waffen und Munition. M unterzeichnete im März 2015 die sogenannte Erfurter Resolution. Dabei handelte es sich um die Gründungsurkunde des AfD-„Flügels“.

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