Mehrere Waldbesitzer, deren Waldgebiete sich in Thüringen befinden, wandten sich gegen eine gesetzliche Regelung des thüringischen Gesetzgebers, die Windräder in Waldgebieten generell verbot. Konkret regelt § 10 Abs. 1 S. 1 des Thüringer Waldgesetz (ThürWaldG), dass die Änderung der Nutzungsart von Waldgebieten zur Errichtung von Windenergieanlagen verboten ist, wodurch der Bau von Windenergieanlagen und Waldgebieten gänzlich verhindert wird.
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Schenderlein Rechtsanwälte
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