Eine Stadt (S) beschloss im Oktober 2023, mehrere Grundstücke mit einer Drohne abzufliegen. Mit der Überfliegung sollten die versiegelten Flächen vermessen werden, die unter anderem für die Berechnung des Herstellungsbeitrags für den Anschluss an die öffentliche Abwasserentsorgungseinrichtung notwendig waren.
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Schenderlein Rechtsanwälte
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04109 Leipzig
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(telefonische Absprachen erbeten)
ÖVM: Linien 1 und 14
Haltestelle „Gottschedstraße“
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