Ein Bauherr (B) beauftragte ein Bauunternehmen (U) unter Einbeziehung der VOB/B mit Elektroarbeiten für ein größeres Neubauvorhaben. Nach der Ausführung der Arbeiten im Untergeschoss forderte U den B förmlich zur Teilabnahme auf. Ein paar Wochen später schloss U die Arbeiten vom UG bis 2.OG ab und forderte B wieder zur Teilabnahme auf.
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Schenderlein Rechtsanwälte
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