Privates Bau- und Architektenrecht

Ein Bauherr (B) beauftragte einen Bauunternehmer (U) mit der Installation einer neuen Lüftungsanlage. Jedoch sollte die anschließende Wartung durch eine Drittfirma erfolgen und wurde U somit nicht übertragen. U schloss die Arbeiten 2002 ab. Nach einigen Jahren stellte B fest, dass die Lüftungsanlage falsch eingestellt war, wodurch es beim Betrieb der Anlage zu einem schädlichen Unterdruck kommt.

Ein Bauherr (B) beauftragte einen Bauunternehmer (U) mit der Installation einer neuen Lüftungsanlage. Jedoch sollte die anschließende Wartung durch eine Drittfirma erfolgen und wurde U somit nicht übertragen. U schloss die Arbeiten 2002 ab. Nach einigen Jahren stellte B fest, dass die Lüftungsanlage falsch eingestellt war, wodurch es beim Betrieb der Anlage zu einem schädlichen Unterdruck kommt.

Ein Bauherr (B) beauftragte einen Bauunternehmer (U) mit der Installation einer neuen Lüftungsanlage. Jedoch sollte die anschließende Wartung durch eine Drittfirma erfolgen und wurde U somit nicht übertragen. U schloss die Arbeiten 2002 ab. Nach einigen Jahren stellte B fest, dass die Lüftungsanlage falsch eingestellt war, wodurch es beim Betrieb der Anlage zu einem schädlichen Unterdruck kommt.

Ein Bauherr (B) beauftragte einen Bauunternehmer (U) mit der Installation einer neuen Lüftungsanlage. Jedoch sollte die anschließende Wartung durch eine Drittfirma erfolgen und wurde U somit nicht übertragen. U schloss die Arbeiten 2002 ab. Nach einigen Jahren stellte B fest, dass die Lüftungsanlage falsch eingestellt war, wodurch es beim Betrieb der Anlage zu einem schädlichen Unterdruck kommt.

Ein Bauherr (B) beauftragte einen Bauunternehmer (U) mit der Installation einer neuen Lüftungsanlage. Jedoch sollte die anschließende Wartung durch eine Drittfirma erfolgen und wurde U somit nicht übertragen. U schloss die Arbeiten 2002 ab. Nach einigen Jahren stellte B fest, dass die Lüftungsanlage falsch eingestellt war, wodurch es beim Betrieb der Anlage zu einem schädlichen Unterdruck kommt.

Ein Bauherr (B) beauftragte einen Bauunternehmer (U) mit der Installation einer neuen Lüftungsanlage. Jedoch sollte die anschließende Wartung durch eine Drittfirma erfolgen und wurde U somit nicht übertragen. U schloss die Arbeiten 2002 ab. Nach einigen Jahren stellte B fest, dass die Lüftungsanlage falsch eingestellt war, wodurch es beim Betrieb der Anlage zu einem schädlichen Unterdruck kommt.

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