Anlässlich der Errichtung einer Lichtzeichensignalanlage zur Kontrolle des Durchfahrtverkehrs forderte ein Anwohner (A) Informationszugang von der Vergabestelle (VS). VS lehnte den Antrag des A ab. Die von A begehrten Informationen und Anlagen enthalten sensible Betriebsdaten, welche aufgrund des wirtschaftlichen Interesses des Unternehmens nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind.
Gern beraten wir Sie!
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Schenderlein Rechtsanwälte
Käthe-Kollwitz-Straße 5
04109 Leipzig
Montag – Freitag
8:00 – 12:00 Uhr
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(telefonische Absprachen erbeten)
ÖVM: Linie 1
Haltestelle „Gottschedstraße“
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