Ein Mieter (M) wohnt in einer Einzimmerwohnung in Berlin. Wegen eines geplanten Auslandaufenthaltes bat M seinen Vermieter (V) um die Gestattung der Untervermietung vom 15.06.2021 bis zum 30.11.2022 an eine namentlich genannte Person. Persönliche Gegenstände wollte M weiterhin in der Wohnung lagern.
Gern beraten wir Sie!
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Schenderlein Rechtsanwälte
Käthe-Kollwitz-Straße 5
04109 Leipzig
Montag – Freitag
8:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:30 Uhr
(telefonische Absprachen erbeten)
ÖVM: Linien 1 und 14
Haltestelle „Gottschedstraße“
(unmittelbar vor der Kanzlei)