Vergaberecht

Eine Vergabestelle (VS) schrieb die Erneuerung des Straßenbelags auf einem stark frequentieren Abschnitt einer Autobahn aus. VS beabsichtigte eine Gesamtvergabe, um die Bauzeit zu beschleunigen. Ein Bieter (B) wandte dagegen ein, dass VS gegen den Grundsatz der Fachlosbildung verstoße.

Eine Vergabestelle (VS) schrieb die Erneuerung des Straßenbelags auf einem stark frequentieren Abschnitt einer Autobahn aus. VS beabsichtigte eine Gesamtvergabe, um die Bauzeit zu beschleunigen. Ein Bieter (B) wandte dagegen ein, dass VS gegen den Grundsatz der Fachlosbildung verstoße.

Eine Vergabestelle (VS) schrieb die Erneuerung des Straßenbelags auf einem stark frequentieren Abschnitt einer Autobahn aus. VS beabsichtigte eine Gesamtvergabe, um die Bauzeit zu beschleunigen. Ein Bieter (B) wandte dagegen ein, dass VS gegen den Grundsatz der Fachlosbildung verstoße.

Eine Vergabestelle (VS) schrieb die Erneuerung des Straßenbelags auf einem stark frequentieren Abschnitt einer Autobahn aus. VS beabsichtigte eine Gesamtvergabe, um die Bauzeit zu beschleunigen. Ein Bieter (B) wandte dagegen ein, dass VS gegen den Grundsatz der Fachlosbildung verstoße.

Eine Vergabestelle (VS) schrieb die Erneuerung des Straßenbelags auf einem stark frequentieren Abschnitt einer Autobahn aus. VS beabsichtigte eine Gesamtvergabe, um die Bauzeit zu beschleunigen. Ein Bieter (B) wandte dagegen ein, dass VS gegen den Grundsatz der Fachlosbildung verstoße.

Eine Vergabestelle (VS) schrieb die Erneuerung des Straßenbelags auf einem stark frequentieren Abschnitt einer Autobahn aus. VS beabsichtigte eine Gesamtvergabe, um die Bauzeit zu beschleunigen. Ein Bieter (B) wandte dagegen ein, dass VS gegen den Grundsatz der Fachlosbildung verstoße.

Eine Vergabestelle (VS) schrieb die Vergabe eines Rahmenvertrages für die Erbringung von IT-Beratungsleistungen aus. Die Bieter sollten als Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens drei Referenzen mit Bezug auf IT-Beratungsleistungen und einem Auftragswert i.H.v. mindestens einer Million Euro vorlegen.

Eine Vergabestelle (VS) kündigte den Vertrag mit einem Bauunternehmen (B) wegen Leistungsverzugs, abredewidriger Au-tragsausführung und Vertrauensverlust. VS beabsichtigte ein anderes Unternehmen ohne vorheriges Vergabeverfahren direkt mit den Restleistungen zu beauftragen.

Ein Bauherr (B) beauftragte einen Bauunternehmer (U) mit Elektroinstallationsarbeiten. Im Verlauf der Arbeiten zeigte U zunächst die Fertigstellung für das Unterge-schoss mit Ausnahme der Treppenhäuser an und forderte B zur Teilabnahme gem. § 12 Abs. 2 VOB/B auf. B verweigerte die Abnahme.

Eine Vergabestelle (VS) schrieb eine Rahmenvereinbarung über Software-Leistungen für Behörden aus. Nahezu alle Bieter setzten einen bestimmten Nachunternehmer (N) ein. VS forderte die betreffenden Bieter sowie N dazu auf, darzulegen, wie sie die Einhaltung der Grundsätze des Geheimhaltungswettbewerbs sicherstellen.